Gern nehmen wir ihren
Aufnahmeantrag entgegen.
Bitte nutzen sie das
Formular. Bitte klicken
Sie dazu auf neben-
stehendes Formular.
Jedes Mitglied kann sein Rede- und/oder Stimmrecht nur persönlich ausüben.
Alle Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins
teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und
der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.
Alle Mitglieder des Vereins sind dem gemeinnützigen und karitativen Zweck ver-
pflichtet. Sie sind zur ehrenamtlichen Mitarbeit bereit und werden den Verein und
seinen Zweck – auch in der Öffentlichkeit – nach bestem Vermögen unterstützen.
Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher
Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungs-
gründe dem Antragsteller mitzuteilen.